Anreiz für qualifizierte Facharbeit

Grafik/Text: imu-Infografik

Wer Handwerker in seinem Haushalt mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen beauftragt, kann die Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Berücksichtigt werden 20 % der Arbeitskosten von bis zu 6000 Euro pro Jahr, max. also 1200 Euro. Dieser Steuerbonus ist inzwischen weitgehend bekannt und einfach zu nutzen. Er kann Handwerkern bei der Gewinnung von Aufträgen helfen und ist somit auch ein Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. (Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)).

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