Für einen reibungslosen Start

Grafik/Text: imu-Infografik

Wenn neue Auszubildende im Betrieb anfangen, müssen diverse Formalitäten erledigt sein. Dazu gehört natürlich, dass der Ausbildungsvertrag unterschrieben und bei der zuständigen Kammer eingereicht ist, ein ärztlicher Eignungstest vorliegt, oder dass ein Ausbildungsplan erstellt wurde und eine sichtbare Kopie des Jugend-arbeitsschutzgesetzes ausliegt. Seit 2013 müssen Azubis zudem für das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) angemeldet werden. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesministerium der Finanzen (BMF))

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