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Höhere Steuer für Doppelkabiner wird gestrichen

Doppelkabiner wie der VW Transporter T5 sind aus dem Garten- und Landschaftsbau nicht wegzudenken.Foto: VW Nutzfahrzeuge

Die Besteuerung von Doppelkabiner-Lkw wird geändert. Die leichten Nutzfahrzeuge mit Doppelkabine und Pritsche sind seit gut 60 Jahren aus dem GaLaBau nicht mehr wegzudenken. Seit Jahren wurden sie trotz zulassungsrechtlicher Einstufung als Lkw von den zuständigen Zollämtern als Pkw veranlagt. Das wurde für den Garten- und Landschaftsbau sowie verschiedene Baubetriebe teuer.

Schuld war eine Sonderregelung im § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Sie sah vor, dass ein Fahrzeug nach Pkw-Tarifen besteuert werden muss, wenn es vorrangig zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut wurde. Mühsam mussten GaLaBau-Betriebe die Steuerbehörde davon überzeugen, dass ein Doka nicht nur Menschen sondern stets auch Material zur Baustelle befördert. Gelang das nicht, kostete ein Mercedes-Benz Sprinter einen GaLaBau-Betrieb jährlich rund 420 Euro Steuern statt etwa 210 Euro.

Eigentlich wollte der Gesetzgeber mit der Regelung Pick-up-Besitzer treffen, die ihr Fahrzeug als Lkw versteuern wollten. Zu großem Ärger führte kam es dann aber in der grünen Branche. "Die Doppelkabinen im Garten- und Landschaftsbau werden auf diese Art zum Kollateralschaden der gewollten Besteuerung von Pick-ups als Pkw", kritisierte BGL-Präsident Lutze von Wurmb. Sein Betrieb im schleswig-holsteinischen Tornesch plagte sich zehn bis 15 Jahre mit Steuerbescheiden des Hauptzollamts Itzehoe für Doppelkabiner herum.

Die Sonderregelung wurde vom Bundestag und Bundesrat am 9. Oktober dieses Jahres im 7. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes abgeschafft. Es trat bereits am 23. Oktober in Kraft, ist also ab sofort gültig. Die Gesetzesänderung verlängert außerdem die zehnjährige Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge. Künftig werden nicht nur Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden, sondern auch jene die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden. cm/BGL