Umweltgerechte Bauabwicklung im Landschaftsbau

Baustelle im Fokus – wie kann umweltgerecht gehandelt werden. Foto: Küsters

Umweltgerechte Bauabwicklung liegt uns Landschaftsgärtnern und Landschaftsgestaltern eigentlich schon durch das gemeinsame Arbeitsethos am Herzen. Schon zu Beginn der gärtnerischen Berufsprofession standen immer der Wirkungsort, die verfügbaren Materialien und die nötigen Ressourcen - wie Arbeitskräfte, Wärme, Licht und nicht zuletzt Wasser - um Fokus des Schaffensprozesses.

Sehr früh gab es dann aber schon die logistischen Möglichkeiten (und auch das sehr menschliche Interesse) überregionale Materialien und Pflanzen herbei zu schaffen und in die lokale Landschaftsgestaltung zu integrieren. Und mit Zunahme der technischen Möglichkeiten wurden immer neue Materialien und Produkte verfügbar. Diese Entwicklung wurde teils aus gestalterischen Gründen, teils aus (vermeintlich) wirtschaftlichen Gründen weiter vorangetrieben. Und dabei behielt nicht jeder Gestalter die daraus resultierenden und teilweise sehr komplexen Wechselwirkungen im Auge; bis heute. Mit dieser Entwicklung stehen wir nicht allein da, das ist eine welt-gesellschaftliche Entwicklung, genannt Globalisierung. Um der hohen Komplexität der Globalisierung und den daraus resultierenden Wechselwirkungen Herr zu werden, entstanden mit der Zeit nicht weniger komplexe Werkzeuge. So wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren, die Umweltbaubegleitung, Umweltberichte nach Baugesetzbuch, Auflagen zur Ressourcenschonung, Initiativen zur Nutzung autochthoner Pflanzen und Materialien, Bodenschutz-Normen, Artenschutzgesetze, Abfallvermeidungsvorschriften, Nachhaltigkeitsstandards und vieles mehr entwickelt. All das könnte man nun für den Garten- und Landschaftsbau unter dem Begriff der "umweltgerechten Bauabwicklung" zusammenfassen.

Was bedeutet dieser Begriff für den Garten- und Landschaftsbau konkret?

Umweltgerechte Bauabwicklung umfasst viele Teilaspekte, die es zu gewichten und zu berücksichtigen gilt. Einfach zu handhaben sind zum Beispiel die Artenschutzverordnungen, wenn man von der Diskussion um autochthone und invasive Pflanzen absieht. Diese Verordnungen regeln die Schnittzeiten von Hecken und Gehölzen, damit Wildtiere und Vögel in ihren Winterruhe- und Brutzeiten nicht unnötig gestört werden. Dazu gibt es seitens der Galabau-Verbände sehr gutes Informationsmaterial für Ihre Mitgliedsbetriebe.

Hinweise zu Fäll- und Schnittverboten. Artenschutz ist unabdingbar. Informationsmaterial wird zum Beispiel von den Verbänden zur Verfügung gestellt. Quelle: VGL NRW

Ziehen wir aber als weiteres Beispiel ein klassisches Alltagsproblem des Garten- und Landschaftsbaus heran: die Boden- und Materialwiederverwertung. Das ist aus ökologischer wie ökonomischer Sicht ein spannendes Thema. Der Schutz der Böden für vegetationstechnische Zwecke ist in der Novellierung der Bundesbodenschutzverordnung DIN 18915 beziehungsweise im Kreislaufwirtschaftsgesetzt (2016) geregelt und muss von allen Baubeteiligten beachtet werden. Hier haben die Galabau-Verbände einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer allgemeingültigen Mantelverordnung geleistet, die für alle am Bauprozess Beteiligten bundesweit verbindlich ist. Bis vor Kurzem wurde dies noch regional beziehungsweise auf Landesebene geregelt und war insofern eher uneinheitlich. Dennoch lebt auch diese neue Verordnung von ihren Details.

Nach dieser Verordnung steht es den Unternehmen frei, unbelastetes Material, welches vor Ort vorgefunden wird, zu recyceln und wieder einzubauen - ganz im Sinne des "Cradle to Cradle"-Ansatzes. Hierfür muss keine zusätzliche Kennzeichnung oder Beantragung vorgenommen werden. Üblicher Weise betrifft das Böden und Erdaushub. Es gilt aber auch für reinen Betonabbruch, der beispielsweise auf der Baustelle gebrochen und in Form von Tragschichten oder Füllmaterial wieder eingebaut werden kann. Wird dieses Material aber von der Baustelle abtransportiert, gilt es bereits als Abfall und muss als solcher deklariert sowie ordnungsgemäß weiterverwendet, aufbereitet und/oder entsorgt werden.

Recycling (Merkblatt-Ausschnitt). Quelle: VGL NRW

Wenn nun vor Ort gewonnenes Material auf demselben Grundstück wieder eingebaut werden soll, dafür aber an einem anderen Ort aufbereitet werden muss, befindet man sich bereits in einer Einzelfallregelung. Denn unter Umständen greift hier bereits der Erlass zum "Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau". Dieses Regelwerk, welches im Wesentlichen dem Grundwasserschutz dient, macht es unter Umständen erforderlich, für den Einbau des zu recycelnden Materials, eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen - dabei unabhängig von Einbringungsort, Quantität und Qualität. Für die Beantragung sind die Einbaubedingungen zu nennen, genauso wie Einbauort und Materialcharakteristik. Darüber hinaus sind Prüfgutachten der RC-Materialien nebst Kennzeichnung der betroffenen Bereiche auf einem Übersichtsplan beizubringen.

Allerdings ist die Menge der einzubringenden RC-Materialien vollkommen irrelevant. Ähnliches gilt für Mulchmaterial: entweder wurde es vor Ort aus dort gewonnenem und unbelastetem Grünschnitt- oder Rodungsmaterial erzeugt, oder es muss bei Anlieferung mit der passenden RAL- beziehungsweise DIN-Zertifizierung gekennzeichnet sein. Diese thematische Komplexität schafft aus der Sicht vieler Beteiligter den Bedarf nach bodenkundlicher Baubegleitung, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen mit entsprechend großen Eingriffen. Dazu stellt sich nicht nur der Unternehmer die Frage: "Wer soll das noch leisten?" - geschweige denn bezahlen. Dennoch steht es (in diesem und auch vergleichbaren Zusammenhängen) außer Frage, dass die städtischen und kommunalen Verwaltungen befähigt und entlastet werden müssen, diese Aufgaben zu leisten. Das muss zwar politisch gelöst werden, aber auch unsere Unterstützung finden. Denn schwindendes Fachpersonal in Zusammenhang mit immer höheren fachlichen und spezialisierten Anforderungen führen dazu, dass Abläufe umständlich oder falsch abgewickelt werden - und das wird dann für alle Beteiligten teuer, auch für die Umwelt.

Bereits aus der Komplexität dieses Einzelfalls wird erkennbar, dass heute schon vieles geregelt ist, aber dabei noch nicht ganzheitlich und durchgängig für alle Bereiche. Man sieht, der politischer Wille ist gegeben - Umsetzbarkeit in der Praxis leider nicht unbedingt. Und der bürokratische Aufwand zur Verwendung von Recycling-Materialien macht diese als nachhaltige Baustoffe oftmals unnötig teuer. Gleichzeitig wächst die Bedeutung für und Nachfrage nach Umweltschutz-Zertifizierungen von Baumaterialien stetig; ein neuer Markt entlang der Wertschöpfungskette vieler Branchen. Einzig die Vielzahl an unterschiedlichen Zertifikaten mit jeweils anderen Gewichtungen (und damit verbundenen Interessen) verlangsamt deren Markdurchdringung - es fehlt oft an Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit.


Gemeinsam weiterkommen: Arbeitsgruppe des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein Westfalen. Foto: Küsters

Gemeinsam weiterkommen: Arbeitsgruppe des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein Westfalen. Foto: Küsters

E-Baumaschinen zeigen im Test bessere Hub- und Tragkräfte als Diesel-Baumaschinen. Foto: Küsters

Das ist aber auch nicht der einzige Weg, den man im Sinne der umweltgerechten Bauabwicklung beschreiten kann. Beispielsweise hat sich beim Verband Garten- und Landschaftsbau NRW (VGL NRW) bereits 2018 eine Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftigt. Eines der Schwerpunktthemen dieser Arbeitsgruppe war der umwelt- und ressourcenschonende Maschineneinsatz im GaLaBau. Es wurden elektrifizierte Baumaschinen im Baustelleneinsatz getestet. Diese Geräte konnten viele der gängigen Vorurteile gegen sich ausräumen, gleichzeitig aber andere bisher ungeahnte Grenzen sichtbar machen.

Ein vereinfachtes Beispiel: die getesteten elektrifizierten Radlader wiesen eine höhere Hub- und Tragkraft auf als ihre Diesel-getriebenen Kollegen derselben Gewichts- und Leistungsklasse. Gleichzeitig mussten sie bei erhöhter Fahrleistung früher wieder zum Auftanken ans Netz, teilweise sogar vor Ende eines Arbeitstages. Dies störte den klassischen Bauablauf erheblich. Ähnliches galt für handgeführte Akku-Kleingeräte, welche - neben den ausbleibenden umwelt- und gesundheitsschädlichen lokalen Emissionen - vor allem durch ihre geringere Gewicht- und Lärmbelastung auffielen. Auch hier war das "Durchhaltevermögen" wieder das wichtigste Unterscheidungskriterium. In allen Fällen zeigte sich aber auch, dass sich manche Bauabwicklung so reorganisieren lässt, dass man die Schwächen der neuen Systeme umgehen und sogar neuentdeckte Stärken nutzen konnte.

Aufgrund der positiven Erfahrungen der Arbeitsgruppe im Landes-Verband NRW haben sich nun mehrere Landesverbände gemeinsam mit dem Bundesverband Garten- und Landschaftsbau in einer Arbeitsgruppe für "Nachhaltigkeit & Klimaneutralität" konstituiert, um weitergehende konkrete Handlungshilfen für die Branche zu erarbeiten.

Man kann also zusammenfassend sagen, dass die Politik eine umweltgerechte Bauabwicklung unterstützt, dafür aber erst noch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen muss. Dies wiederum gestaltet sich aufgrund der vielen verschiedenen Interessensgruppen und Kausalitäten als ein schwieriges Unterfangen. Für uns Baubeteiligte muss umweltgerechte Bauabwicklung heißen, dass wir uns auf neue Denk- und Arbeitsweisen einlassen müssen, wenn wir dieses Thema aktiv mitgestalten wollen. Umweltgerechte Bauabwicklung erfordert ein konzeptionelles Zusammenwirken aller Projektbeteiligter, welches nicht durch (selbstgemachte) bürokratische Vorgaben und hochkomplexe Projektsteuerungstools erschwert werden darf. Es muss "einfach" wieder Teil des Arbeitsethos sein.

Ruhezeiten einhalten! Bauabläufe müssen tagesaktuell geplant werden. Quelle: VGL NRW