Höchstbeiträge steigen weiter

Grafik/Text: imu-Infografik

2020 werden sich die Sozialabgaben für die meisten Beitragszahler kaum verändern. Der zusätzliche variable Beitragssatz zur Krankenversicherung steigt zwar von durchschnittlich 0,9 auf 1,1 Prozent. Dem steht aber eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 2,5 auf 2,4 Prozent gegenüber. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in allen Versicherungszweigen lassen dennoch auch in diesem Jahr die monatlichen Höchstbeiträge steigen. (Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS-Sachsen))

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